Bundesrechnungshof rügt Vorgehen der Krankenkassen im Antragsverfahren
02. September 2011Seit dem Jahr 2007 sind Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Verhalten der Krankenkassen im Bewilligunsverfahren wird deutlich kritisiert: Es werden mehr Fälle als vorgesehen dem MDK zur Prüfung vorgelegt. Sachbearbeiter ohne medizinische Ausbildung entscheiden über medizinische Fragen. Ablehnungsbescheide sind unzureichend begründet. Die Krankenkassen haben über Anträge und Bewilligungen eine Statistik zu führen. Die Prüfung des Bundesrechnungshofs hat ergeben, dass die Statistik einzelner Krankenkassen bis zu 40 % vom tatsächlichen Geschehen abweicht.





