Sparen an der Gesundheit gefährdet Deutschlands Zukunft
07. Oktober 2011Die sinkenden Ausgaben der Kranken- und Rentenversicherung für die medizinische Vorsorge und Rehabilitation von Kindern und Eltern können nach Ansicht von Experten verheerende Folgen für die Gesellschaft haben.
Obwohl sich der Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen in Deutschland seit Jahren deutlich verschlechtert, kürzen die Rentenversicherungsträger die Leistungen für den Nachwuchs. Auch bei den Krankenkassen sind drastische Einsparungen bei ihren Leistungen für medizinische Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen zu spüren, obwohl das familiäre Umfeld so wichtig für die Entwicklung der Kinder ist. So geben die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr für entsprechende Vorsorge- und Reha-Maßnahmen rund 20 Prozent weniger aus als noch vor zwei Jahren. Gesundheits- und Sozialexperten vermuten, dass der zunehmende Wettbewerbsdruck die Krankenkassen zu den Einsparungen veranlasst. Auch die Rentenversicherung genehmigt inzwischen nur noch jeden zweiten Reha-Antrag für Kinder und Jugendliche. Hier dürften die Einsparungen vor allem mit Budgetbeschränkungen begründet sein.
Angesichts dieser Entwicklung warnen die Experten vor weit reichenden Konsequenzen für die Gesellschaft. Folge des drastischen Ausgabenrückgangs bei den Präventions- und Reha-Behandlungen sei für die einzelnen Menschen oftmals ein jahrzehntelanges Leben mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten, was durch rechtzeitige medizinische Intervention vermeidbar wäre. Zudem werde die wachsende Zahl der gesundheitlich beeinträchtigten Kinder den zukünftigen Arbeitsmarkt empfindlich belasten. Ähnlich wie der BDPK äußerten sich auch andere Fachverbände, wie die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Rehabilitation und Prävention (DGpRP) und die Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen.
Vermutlich soll die Erhebung von Zusatzbeiträgen vermieden werden
Dass die Krankenkassen auf die Kostenbremse treten, entspricht nicht der geltenden Gesetzeslage. Im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 wurden Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht. Schon im Jahr 2002 sollte dieser Versorgungsbereich mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge- und Rehabilitation“ für Mütter und Väter dauerhaft stabilisiert werden. „Aufgrund des Wettbewerbsdrucks lassen die Krankenkassen nichts unversucht, um die Erhebung von Zusatzbeiträgen zu vermeiden, deshalb fahren sie die Leistungsbewilligung für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen im großen Umfang zurück,“ vermutet Bublitz. Begründet werden die Ablehnungen meistens mit Formfehlern in der Antragsstellung, dem Hinweis auf andere Zuständigkeiten oder mit dem Vorrang ambulanter Therapien, die erfahrungsgemäß aber weniger bewirken oder gar nicht ambulant verfügbar sind. In der Rentenversicherung, wo die Kostenübernahme von Reha-Verfahren für Kinder und Jugendliche keine Pflicht-, sondern eine Ermessensleistung ist, werden die Anträge offenbar aufgrund der angespannten Budgetlage zurückgewiesen.
Investitionen in Kinder- und Eltern-Gesundheit sind gut angelegtes Geld
Aber nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern profitieren von den Vorsorge- und Reha-Maßnahmen. Besonders bei Müttern und Vätern, die durch Beruf und Familie Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind, treten immer häufiger psychische Erkrankungen auf und sie klagen über Erschöpfungszustände oder Schlafstörungen. So sind nach einer vom Bundesgesundheitsministerium 2007 veröffentlichten Studie 2,1 Millionen Mütter „kurbedürftig.“ Nach einer klinischen Reha- oder Vorsorgebehandlung gingen sie allerdings nicht mehr so oft zum Arzt und nahmen auch weniger Medikamente ein, weil sich ihr Gesundheitszustand offensichtlich und langfristig verbessert. Für die Krankenkassen bedeutet dies, dass sie auch bei den Eltern langfristig Geld sparen.
Gesetzgeber ist gefordert
Vergangene Appelle von Medizinern, Sozialwissenschaftlern und Fachverbänden an die Krankenkassen, ihre Bewilligungspraxis zu ändern, blieben bisher ohne erkennbare Wirkung. Deshalb sieht der BDPK genauso wie andere Gesundheits- und Sozialexperten jetzt einen Handlungsbedarf bei der Bundesregierung. Sie sei gefordert, die Kostenträger per Gesetz zum Umlenken zu zwingen. Dazu wird für Mutter-/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen die Einführung einer ärztlichen „Direktverordnung“ und Stärkung der Patientenrechte bei der Auswahl der Einrichtung gefordert, damit die Genehmigung zukünftig allein von der medizinischen Bedarfseinschätzung abhängig ist. Zudem sollten die vorhandenen bürokratischen Hürden abgebaut werden. Spezielle Forderungen für die Rentenversicherung sind die Anhebung des Budgets und die Aufwertung der Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendlichen als Pflichtleistung. Entsprechende Regelungsvorschläge liegen dem Familien- und dem Gesundheitsministerium vor. Mit ihrer Forderung nach einer gesetzlichen Initiative erinnern der BDPK und die weiteren Verbände die Regierungskoalition auch an ihre im Koalitionsvertrag gemachte Ankündigung, der Verbesserung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen als „nationales Gesundheitsziel” höchste Priorität zu geben.
Quelle: BDPK





