Arbeitshilfe Sozialdienst DAK-Versicherte mit Wunschklinik

Hier finden Sie eine spezielle Übersicht zur Problematik Kostenerstattung statt Kostenübernahme mit der DAK.

Die DAK zwingt AHB-Patienten, die in eine bestimmte Rehabilitationsklinik möchten, rechtswidrig in Vorleistung der Behandlungskosten. Dies hat zur Folge, dass das gesetzlich verbriefte Recht auf die Wunschklinik (§ 40 II SGV V) ausgehöhlt wird und die im Krankenhaus erzielten Erfolge in der AHB gefährdet werden.

Arbeitshilfe DAK-Versicherte mit Wunschklinik

Patientenschreiben an DAK wegen Bescheid und Kostenübernahme ohne unterzeichnete Zuzahlungsvereinbarung

Patientenschreiben an DAK wegen Bescheid und Kostenübernahme nach unterzeichnete Zuzahlungsvereinbarung

 

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