Reha - wirksam und notwendig

Die Wirksamkeit und Notwendigkeit von Reha-Medizin wird heute von niemand ernsthaft bezweifelt. Dennoch gibt es - auch in der Ärzteschaft - immer wieder Vorbehalte und Vorurteile gegen medizinische Reha-Maßnahmen. Und das, obwohl die Reha-Medizin als einer der Vorreiter der evidenzbasierten Medizin angesehen werden kann.

So hat beispielsweise die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) bereits 1989 einen Jahrgang von Reha-Patienten über einen Zeitraum von fünf Jahren wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse sind eindrucksvoll: Über 40% der damaligen Patienten waren akut von einer Frühverrentung bedroht. In 70% dieser Fälle konnte eine Frühverrentung durch eine Reha-Maßnahme verhindert werden - für diese Patienten war damit ein erheblicher Gewinn an Lebensqualität verbunden. War es bis in die achtziger Jahre hinein in vielen Fällen unvermeidbar, Patienten, die einen Herzinfarkt erlitten hatten, nach der Behandlung im Akut-Krankenhaus, in die Frührente zu entlassen, gelingt es heute durch Reha-Maßnahmen in fast allen Infarkt-Fällen eine Frührente zu vermeiden oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Den Patienten wird eine Wiedereingliederung in ihren normalen Lebensalltag ermöglicht. Die Steigerung der Lebensqualität Ihrer Patienten ist vorrangiges Ziel der stationären Rehabilitation.

Reha - eine positive Bilanz für die Ärzte

Aus einer Vielzahl von möglichen Therapieformen und Medikationen entwickeln Ärzte für ihre Patienten eine erfolgversprechende Therapie. Dabei ist der Umgang mit Patienten, die an einer chronischen Erkrankung leiden, oftmals besonders schwierig. Reha-Maßnahmen verschaffen diesen Patienten in der überwiegenden Zahl der Fälle über einen langen Zeitraum eine Linderung ihrer Leiden. Ein positiver Aspekt, der nach Abschluß einer erfolgreichen Maßnahme auch dem behandelnden Arzt zugerechnet wird. Im Zuge der Gesetzgebung zur Gesundheitsreform sind die Budgetgrenzen für die niedergelassenen Ärzte enger geworden.

Dazu ein wichtiger Hinweis:

Wenn Sie eine Reha befürworten, wird diese Maßnahme nicht auf Ihr Budget als niedergelassener Arzt angerechnet. Nach Beendigung einer Reha-Maßnahme nehmen Aufenthaltszeiten in Akutkrankenhäusern in aller Regel ab. Somit werden Sie in der weiteren Behandlung des Patienten nicht eingeschränkt. Eingeschlagene Therapiewege können nach der Rückkehr des Patienten in gewohntem Umfang weitergeführt werden.


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