Widerspruch wurde trotz ergänzendem Attest zurückgewiesen
- Mein Widerspruch wurde trotz ergänzendem Attest zurückgewiesen.
Sie haben die Möglichkeit, gegen einen negativen Widerspruchsbescheid, der wiederum eine Rechtsmittelbelehrung enthält, Klage bei dem Sozialgericht zu erheben. Erfahrungsgemäß macht eine solche Klage insbesondere Sinn, wenn aus medizinischer Sicht Eilbedürftigkeit für den Antritt Ihrer Reha-Maßnahme besteht, weil anderenfalls weitere Gesundheitsschäden eintreten würden. In diesem Fall sollten Sie sich Rat bei einem Fachanwalt für Sozial- oder Medizinrecht suchen. Um eine rasche gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, kann neben der Klage ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei dem Sozialgericht gestellt werden. Dieser Antrag führt regelmäßig zu einer Entscheidung binnen weniger Wochen. Ein Klageverfahren ohne Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz dauert unter Umständen mehrere Jahre.
Alternativ können Sie auch jederzeit einen erneuten Rehabilitationsantrag stellen. Bei Fragen zur richtigen Antragstellung oder in der Vergangenheit bereits erfolgter Ablehnungen beraten wir Sie gern telefonisch.
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- Ich wurde vom Kostenträger telefonisch aufgefordert, meinen Rehabilitationsantrag zurückzunehmen:
Auf telefonische Aufforderungen sollte grundsätzlich nicht eingegangen werden. Bitten Sie Ihren Kostenträger um eine schriftliche, rechtsmittelfähige Entscheidung. - Wunschklinik
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