Machen Sie von dem Ihnen gesetzlich eingeräumten Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 8 SGB IX Gebrauch und geben Sie bei Antragstellung eine oder mehrere medizinisch geeignete Wunschkliniken an. In unserem Online-Klinikverzeichnis können Sie nach passenden Einrichtungen suchen. Wir empfehlen die Kliniksuche über Krankheitsbilder, bei der Sie bis zu drei Indikationen (Button: gezielter suchen) gleichzeitig auswählen können. Wichtig für die Aktivierung der Suchfunktion: Geben Sie bitte die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein. Die Ergebnisse werden sortiert nach der Entfernung zu Ihrem Wohnort angezeigt.

 

Wie Sie Ihre Wunschklinik erfolgreich durchsetzen können

 

Um von Ihrem Kostenträger eine Bewilligung für die Wunschklinik zu erhalten, muss diese über einen Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V verfügen und zur Behandlung Ihres Krankheitsbildes (Fachabteilung) medizinisch geeignet sein.

 

Die medizinische Eignung umfasst ebenso die Notwendigkeit

  • spezieller Behandlungskonzepte (z. B. Kältekammer, Frauentherapie etc.) und
  • geringe Wartezeiten (bei Eilbedürftigkeit) wie auch
  • besondere Merkmale in der Ausstattung (z. B. Hundemitnahme möglich und im Einzelfall notwendig).

 

Entscheidend ist, dass für den Patienten in der zugewiesenen Klinik ein Rehabilitationserfolg zu erwarten ist. Dabei spielen immer häufiger auch wichtige persönliche Lebensumstände eine Rolle. Hierunter zählen

  • religiöse Anschauungen - besondere Essgewohnheiten (z. B. vegane Ernährung)
  • familiäre Beziehungen (Besuchsmöglichkeiten durch Nähe der Klinik zum Wohnort)
  • größere Entfernung der Klinik zum Wohnort (wenn ausreichend Abstand vom häuslichen und beruflichen Umfeld benötigt wird)

 

Krankenkassen und Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, bei der Klinikauswahl das sogenannte „Wirtschaftlichkeitsgebot“ zu berücksichtigen.

 

 

Zu diesem Zweck verfügen sie über eigene Kliniken und haben darüber hinaus mit ausgewählten Einrichtungen Belegungsverträge geschlossen, für die besonders günstige Konditionen gelten. Vor dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist jedoch immer zuerst die medizinische Eignung zu prüfen, d. h. ist Ihre Wunschklinik wie oben beschrieben medizinisch besser geeignet als die vom Kostenträger vorgeschlagene, ist die bessere medizinische Eignung der Wirtschaftlichkeit vorrangig. Nach unserer Erfahrung ist es im Hinblick auf das streng beachtete Wirtschaftlichkeitsgebot nicht ausreichend, den Klinikwunsch allein, ohne ärztliche Unterstützung zu begründen. Die Notwendigkeit z. B.

  • einer bestimmten Therapie oder
  • des speziellen Ernährungsangebotes

 

sollte deshalb immer durch einen Arzt schriftlich festgehalten werden. Der Rehabilitationserfolg muss maßgeblich davon abhängen, dass z. B.

  • See-/Reizklima vorhanden ist oder
  • regelmäßige Familienbesuche erfolgen können bzw. andererseits
  • ausreichend Abstand zum häuslichen Umfeld sichergestellt ist.

Wunschklinik abgelehnt

Wenn Ihr Klinikwunsch trotz (fach-)ärztlicher Begründung abgelehnt wurde, prüfen Sie bitte zunächst die vom Kostenträger zugewiesene Rehabilitationsklinik auf ihre medizinische Eignung. Eine medizinisch geeignete Klinik ist vom Patienten grundsätzlich zu akzeptieren. Ist dagegen die Klinik für einen Reha-Erfolg nicht geeignet und ist der Kostenträger auf Ihren begründeten Klinikwunsch nicht angemessen eingegangen, empfehlen wir, einen auf das Sozial- und/oder Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt um Rat zu bitten. Wenn Ihre Wunschklinik in unserem Online-Klinikverzeichnis zu finden ist, und wir deshalb über das Leistungsangebot informiert sind, erhalten Sie auch beim Arbeitskreis Gesundheit e. V. weitere Unterstützung z. B. durch Formulierungshilfen. Wenden Sie sich gern telefonisch an unsere Geschäftsstelle.


Haftungsausschluss

Die Patientenanleitung des Arbeitskreis Gesundheit stellt grundlegende Informationen zum Reha-Antragsverfahren zur Verfügung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen.Die im Rahmen dieses Internetauftritts zur Verfügung gestellten Informationen werden nach Möglichkeit vollständig und aktuell gehalten. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Dieser Internetauftritt kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert, ergänzt oder gelöscht werden. Die Aufnahme direkter oder indirekter Hyperlinks auf Onlineangebote anderer Anbieter in unser Onlineangebot bedeutet keine Übernahme der Verantwortung für den Inhalt solcher Drittangebote oder für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dort bereitgestellten Informationen. Wir haben keinen Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung der Onlineangebote Dritter; die Verantwortung für den Inhalt einer Webseite liegt deshalb stets beim jeweiligen Anbieter bzw. Betreiber.

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