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Wer braucht Reha?
Für die Gewährung einer Reha durch die Kostenträger müssen vor allem medizinische Voraussetzungen erfüllt werden. Die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung einer Reha liegen vor, wenn die Rehabilitation geeignet ist,
Krankheiten zu erkennen, zu heilen,
die Verschlimmerung einer Krankheit zu vermeiden,
die Beschwerden einer Krankheit zu lindern,
einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung zu beseitigen, zu verbessern
die Verschlechterung einer Behinderung zu vermeiden
eine Pflegebedürftigkeit zu verringern oder den Eintritt einer Pflegebedürftigkeit zu vermeiden
Machen Sie von dem Ihnen gesetzlich eingeräumtenWunsch- und Wahlrecht gemäß § 8 SGB IX Gebrauch und geben Sie bei Antragstellung eine oder mehrere medizinisch geeignete Wunschkliniken an.
Über uns
Arbeitskreis Gesundheit e. V.
Der Arbeitskreis Gesundheit e. V. ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von Kliniken unterschiedlicher Fachrichtungen, der Informationen über die medizinische Versorgung veröffentlicht. Hier finden Sie nähere Informationen über die Geschäftsstelle, welche Vorteile wir für Mitgliedskliniken bieten und wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen können.