
Für die Gewährung einer Reha durch die Kostenträger müssen vor allem medizinische Voraussetzungen erfüllt werden. Die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung einer Reha liegen vor, wenn die Rehabilitation geeignet ist,
- Krankheiten zu erkennen, zu heilen,
- die Verschlimmerung einer Krankheit zu vermeiden,
- die Beschwerden einer Krankheit zu lindern,
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung zu beseitigen, zu verbessern
- die Verschlechterung einer Behinderung zu vermeiden
- eine Pflegebedürftigkeit zu verringern oder den Eintritt einer Pflegebedürftigkeit zu vermeiden