Urteil des SG Oldenburg ebnet Weg zum erfolgreichen Anfechten von Mehrkostenbescheiden

Ein Mehrkostenbescheid ist rechtswidrig, wenn sich die Krankenkasse nicht mit den vom Patienten vorgebrachten Gründen im Einzelfall im Bescheid auseinandersetzt. Eine formelhafte pauschale Begründung wird dem nicht gerecht.

Mehrkostenverlangen der Krankenkasse in den meisten Fällen unzulässig

Seit Ende 2017 sind nun wiederholt die Streitfragen um die Bewilligung von Wunschkliniken und um Mehrkostenverlangen der GKV vor Gericht verhandelt worden.

Anerkenntnis der DAK: Kostenübernahme statt Kostenerstattung

Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung konnte in einem aktuellen Patientenfall ein Anerkenntnis der DAK zur Kostenübernahme im Sinne des Sachleistungsprinzips erwirkt werden. weiterlesen

Krankenkasse muss Klinikauswahl akzeptieren

Eine gesetzliche Krankenkasse hat die Verpflichtung, den Wünschen eines Versicherten bei der Auswahl einer Reha-Klinik zu entsprechen. Das gilt dann, wenn die Klinik als Rehabilitations-Einrichtung zugelassen ist.

Patientenrechte sind auch nach Entscheidung des BSG durchsetzbar!

Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten, auf Veranlassung des Arbeitskreis Gesundheit für die Patienten erstrittenen Entscheidungen (zum Teil einstweiliger Rechtsschutz) zu den Problembereichen ambulant vor stationär, Wunsch- und Wahlrecht, Krankenkasse behindert rechtswidrig die Antragstellung.

GKV verlangt rechtswidrig Zuzahlungen bei Bewilligung der Wunschklinik

Bei dem Arbeitskreis Gesundheit e. V. häufen sich die Anfragen von Patient:innen, deren Krankenkassen für die Bewilligung der Wunschklinik zum Teil erhebliche Zuzahlungen fordern. Die Zuzahlungsverlangen reichen dabei bis zu Beträgen von mehr als 4.000,- EUR.

Patientin erzwingt im einstweiligen Rechtsschutz die Zuweisung der Wunschklinik

Ein guter Tag für die Patienten, deren gesetzlich verbrieftes Recht bei der Auswahl der Klinik (Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 Abs. 1 SGB IX und § 33 SGB I) immer wieder missachtet wird.