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Ein Mehrkostenbescheid ist rechtswidrig, wenn sich die Krankenkasse nicht mit den vom Patienten vorgebrachten Gründen im Einzelfall im Bescheid auseinandersetzt. Eine formelhafte pauschale Begründung wird dem nicht gerecht.
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Seit Ende 2017 sind nun wiederholt die Streitfragen um die Bewilligung von Wunschkliniken und um Mehrkostenverlangen der GKV vor Gericht verhandelt worden.
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Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung konnte in einem aktuellen Patientenfall ein Anerkenntnis der DAK zur Kostenübernahme im Sinne des Sachleistungsprinzips erwirkt werden. weiterlesen
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Eine gesetzliche Krankenkasse hat die Verpflichtung, den Wünschen eines Versicherten bei der Auswahl einer Reha-Klinik zu entsprechen. Das gilt dann, wenn die Klinik als Rehabilitations-Einrichtung zugelassen ist.
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Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten, auf Veranlassung des Arbeitskreis Gesundheit für die Patienten erstrittenen Entscheidungen (zum Teil einstweiliger Rechtsschutz) zu den Problembereichen ambulant vor stationär, Wunsch- und Wahlrecht, Krankenkasse behindert rechtswidrig die Antragstellung.
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Bei dem Arbeitskreis Gesundheit e. V. häufen sich die Anfragen von Patient:innen, deren Krankenkassen für die Bewilligung der Wunschklinik zum Teil erhebliche Zuzahlungen fordern. Die Zuzahlungsverlangen reichen dabei bis zu Beträgen von mehr als 4.000,- EUR.
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Ein guter Tag für die Patienten, deren gesetzlich verbrieftes Recht bei der Auswahl der Klinik (Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 Abs. 1 SGB IX und § 33 SGB I) immer wieder missachtet wird.