Für die Gewährung einer Reha durch die Kostenträger müssen vor allem medizinische Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Antrag auf Rehabilitation kann alle 4 Jahre gestellt werden, bei chronischen Erkrankungen auch früher. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Kostenträger oder dem Sozialdienst Ihres Akutkrankenhauses (Anschlussheilbehandlung). Im Rahmen der Antragstellung für eine Reha-Maßnahme wird Ihr Arzt daher

  • Ihre Rehabilitationsbedürftigkeit
  • Ihre Rehabilitationsfähigkeit und
  • die positive Rehabilitationsprognose

prüfen. Er wird hierzu beurteilen, ob die angedachte Rehabilitation in Ihrem konkreten Fall geeignet und auch notwendig ist, um die angeführten Reha-Ziele zu erreichen.

 

Der Kostenträger entscheidet ausschließlich anhand der aktuellen Antragsunterlagen. Daher ist eine präzise und verständliche Antragsbegründung wichtig:

  • Alle behandlungswürdigen Diagnosen sollten in der Reihenfolge „wichtigste zuerst“ aufgezählt werden
  • Liegen zusätzlich spezielle Behandlungsnotwendigkeiten vor, sollten diese vom Arzt schriftlich aufgeführt werden, ebenso wie ein bestimmtes Klima, wenn dieses für den ganzheitlichen Erfolg der Maßnahme wichtig ist
  • Ebenso sollten die Reha-Ziele angeführt werden, die durch die Maßnahme erreicht werden sollen
  • Zudem können die medizinischen Gründe für eine besonders gut geeignete Klinik (Wunschklinik) angegeben werden.
  • Es empfiehlt sich eine Kopie des Antrags bzw. Attesten aufzubewahren, um im Falle einer Ablehnung den Widerspruch gezielter begründen zu können.

Innerhalb von 3-6 Wochen erhalten Sie eine Antwort von Ihrem Kostenträger. Sollten Sie eine Ablehnung Ihrer Reha erhalten, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lesen Sie hier mehr zu dem Thema Ablehnung der Rehamaßnahme.

 

Sie benötigen eine Begleitperson oder müssen Ihr Kind mitnehmen?

Kein Problem, Sie können direkt im Antragsverfahren eine Begleitperson oder -kind mit angeben. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme für die Begleitperson nur übernommen wird, wenn aus medizinischen Gründen eine Begleitung erforderlich ist oder Ihr Kind unter 12 Jahren ist. In manchen Fällen kann eine Haushaltshilfe organisiert werden.

Sprechen Sie dazu Ihren Kostenträger an.

Frau beim Reha-Sport

Kann man während der Reha die Klinik wechseln oder die Maßnahme abbrechen?

In der Regel können Sie nicht während Ihres Reha-Aufenthaltes die Klinik wechseln. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Problemen oder Beschwerden zunächst an den Chefarzt, die Leitung der Klinik oder das Qualitätsmanagement zu wenden. Auch der Kostenträger ist vorab zu informieren. Ein Wechsel kann nur in Ausnahmefällen und unter besonderen Voraussetzungen ermöglicht werden, dazu kommt ein hoher bürokratischer Aufwand für Sie und den Kostenträger. Wenn Sie die laufende Behandlung in der Rehaklinik frühzeitiger abbrechen wollen, müssen Sie dies Ihrem behandelnden Arzt mitteilen bzw. begründen.