Eine 66-jährige Patientin mit weiteren Komorbiditäten beantragt nach ihrer Hüft-TEP-Op die Behandlung in einer nur 4 km entfernten Rehaklinik. Dieser Wunsch lässt sich unschwer mit dem kurzen Transportweg und den notwendigen Familienbesuchen begründen. Während die Patientin zunächst im Glauben gelassen wird, dass die Zuweisung dieser Klinik erfolgen wird, verlangt die Krankenkasse einen Tag vor Entlassung aus dem Krankenhaus in die AHB die Unterzeichnung einer Mehrkostenvereinbarung. Zur Krönung wird die Zuweisung der Wunschklinik davon abhängig gemacht, dass die Patientin die geforderten Mehrkosten vor Bewilligung der Wunschklinik an die Krankenkasse bezahlt.

 

Was sich zunächst wie ein Irrtum der Patientin anhört, ist sogar genauso lückenlos in der Verwaltungsakte dokumentiert!

 

Auf Initiative des Arbeitskreis Gesundheit wird die Kasse zur Rückzahlung der Mehrkosten aufgefordert. Die Krankenkasse erklärt innerhalb von 5 Tagen (!), dass die Zahlung der Patientin zurückbezahlt wurde und verzichtet für die Zukunft auf die Erhebung von Mehrkosten. Auf das im Anschluss gefertigte Beschwerdeschreiben an den Vorstand der Krankenkasse erklärt diese ihre Verwaltungsabläufe entsprechend zu ändern. Die Gespräche über die zukünftigen Verwaltungsabläufe zur Sicherung der barrierefreien Zuweisung der Wunschklinik dauern an. Wir werden Sie über das Ergebnis informieren!

 

Ihr Arbeitskreis Gesundheit e. V.